Schreckgespenst Umsatzsteuer – ohne Grund

Jeder Mensch sollte mit Rechenleistung Geld verdienen!

Schreckgespenst Umsatzsteuer – ohne Grund

Der Steuergipfel und das daraus entstandene Abschlussprotokoll haben, neben der Versteuerung der Einnahmen und Provisionen, auch gezeigt, dass für einen Teil der DRI-Teilnehmer das Thema Umsatz-/Mehrwertsteuer eine Rolle spielt.

Einige sind eh schon Umsatzsteuerpflichtig, da sie z.B. ein Gewerbe angemeldet haben. Andere sind bisher nicht Umsatzsteuerpflichtig, werden es spätestens, wenn sie jährliche Einnahmen und Erlöse aus DRI von über 22.000,00 EUR haben. ACHTUNG: Dies hat nicht mit einem Gewerbe zu tun. Es muss auch bei Einnahmen größer 22.000,00 EUR kein Gewerbe angemeldet werden.

Vielen bereitet die Umsatzsteuerpflicht Sorgen und das ganz ohne Grund! Wenn jemand alleine durch DRI schon 22.000,00 EUR verdient, macht es sogar durchaus Sinn, Umsatzsteuerpflichtig zu sein. Man kann dadurch tatsächlich sogar mehr verdienen. Und wer darauf verzichtet, nur weil er den Aufwand scheut. Die RNA Projects GmbH (eine Schwester-Gesellschaft der DRI GmbH) bietet an, sich um ALLE Umsatzsteuerlichen Themen für den Teilnehmer zu kümmern.

Dazu bieten wir regelmäßig Webinare an. Die Termine findet ihr in unserem Event-Kalender.

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