Steuern aus Erträgen und Einnahmen durch DRI
Wie bei jeder anderen Einkunftsart in Deutschland, müssen natürlich auch Erträge aus dem DRI-Konzept versteuert werden. Uns erreichen täglich Anfragen von Teilnehmern dazu. Grund genug, einen Artikel zu diesem Thema zu schreiben.
Es ist in Deutschland ausschließlich Steuerberatern oder zugelassenen Beratern (wie z.B. den Lohnhilfe-Vereinen) erlaubt, zum Thema Steuern zu beraten. Wir als DRI dürfen zu Steuer- und/oder Rechts-Fragen keine Aussagen treffen. Das tut und seit jeher leid. Wie gerne würden wir dieses Thema über ein einfaches FAQ (= eine Seite, die häufige Fragen beantwortet) lösen.
Auch die Suche nach einem Steuerberater, der auf Kosten von DRI Grundsatzfragen der Teilnehmer beantwortet, ist nicht erfolgreich gewesen. Der Grund: Die Frage nach der steuerlichen Einordnung von DRI hängt von vielen verschiedenen Faktoren der teilnehmenden Person ab. Betreibt die Person DRI gewerblich oder privat, ist sie selbstständig oder nicht, schöpft sie Freibeträge schon aus oder nicht…. und vieles mehr.
Ihr braucht nun aber keine Sorge zu haben, dass ihr nur wegen der Teilnahme bei DRI gleich einen Steuerberater braucht. Wenn ihr ein Programm zur Erstellung der Steuererklärung verwendet, gibt es Vorgaben, wo solche Erträge zu erfassen sind. Wenn Euch jemand bei der Steuererklärung unterstützt (z.B. Lohnsteuerhilfe oder Steuerberater) wissen diese ebenfalls, wo Erträge und Einnahmen anzusetzen sind.
Natürlich stehen wir Euch über unseren Support auch zum Thema Steuern gerne zur Verfügung, weisen aber nochmal ausdrücklich darauf hin, dass wie Euch steuerlich NICHT beraten dürfen.
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