Willenserklärung: Die Vertragsgrundlage von DRI

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Willenserklärung: Die Vertragsgrundlage von DRI

Hinter jedem Handelsgeschäft existiert eine vertragliche Grundlage. Starteten wir vor 4 Jahren mit einem einfachen Dokument, unseren AGBs, lehrte uns die Zeit, dass es mehr als das braucht. Wir haben erfahren, dass viele von unseren Teilnehmern die Vertragsgrundlage von DRI gar nicht kennen. Das möchten wir ändern.

Sobald ein Handelsgeschäft über das Internet abgeschlossen wird, muss eine Vereinbarung geschlossen werden. Darin erklärt sich der „Käufer“ bereit, die Bedingungen des „Verkäufers“ zu akzeptieren und der „Verkäufer“ bestätigt den genauen Umfang der Lieferungen und Leistungen. Dazu gibt es bei DRI unsere „Willenserklärung“.

Auf diese verweisen wir bei jeder Transaktion, die ihr in unserem Backoffice tätigen könnt. Bei jeder Transaktion müsst ihr diese aktiv per „Checkbox“ akzeptieren. Da wir diese Willenserklärung auf Grund von gesetzlichen Änderungen oder Empfehlungen der Behörden regelmäßig aktualisieren, empfehlen wir Euch, diese regelmäßig zu lesen. Wir haben uns bemüht, den Umfang so gering wie möglich, aber so ausführlich wie nötig zu gestalten.

Bei Fragen steht Euch unser Support natürlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

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