Verkauf bricht Miete nicht, außer wenn…
Alle Produkte bei DRI sind Handelsprodukte und gehören demjenigen, welcher sie gekauft hat. Im Fall eines ganzen DRIPS wird der Nachweis per Zertifikat nachgewiesen. Ein gekauftes Produkt wird für 24 Monate an die Rechenzentren der DRI vermietet.
Was aber passiert, wenn das Produkt den Besitzer wechselt? Es ist schließlich bei einem Wirtschaftsgut das gute Recht, sein Produkt zu verkaufen, zu verschenken, zu vererben oder z.B. zu spenden. Diese gesetzliche Vorgabe gilt auch für DRIPS und Shares. Sie gehören EUCH, liebe Teilnehmer und ihr könnt diese jederzeit so verwenden, wie ihr das möchtet.
Dabei ist aber zu beachten, dass der Mietvertrag, welcher mit DRI besteht, durch eine Übertragung des Eigentums an einen neuen Besitzer nicht geändert werden kann. Die Mietlaufzeit und die Mietbedingungen bleiben beim Übergang auf einen neuen Besitzer unberührt.
DRI macht hierbei jedoch freiwillig zwei Ausnahmen:
- Vormundschaft eines Teilnehmers
- Tod eines Teilnehmers
Leider kam es im vergangenen Jahr dazu, dass 3 DRI-Teilnehmer verstorben sind. Wir Gründer drücken hier sehr deutlich aus, dass dies uns alles andere als kalt gelassen hat. Wir hatten bei der Entwicklung von DRI so etwas gar nicht auf dem Schirm. Die Erben wussten nicht, wie sie mit den DRIPS und Shares umgehen sollten. Sie hatten zuvor noch nichts von DRI gehört.
Wir haben daraufhin folgende Regeln in unsere Nutzungsbedingungen aufgenommen: Im Falle einer Vormundschaft oder eines Todesfalles, verzichtet DRI freiwillig auf die Einhaltung des Mietvertrages. Mit Vorlage der Vormundschafts-Vollmacht oder des Erbscheins, werden alle Produkte auf Wunsch des Vormunds oder der Erben weitergeführt, oder mit sofortiger Wirkung ausgezahlt, unter Verzicht auf die Restlaufzeit des Mietvertrags.
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